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Assistenz allgemein
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Elternassistenz und Begleitete Elternschaft

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Eltern mit Behinderung brauchen aufgrund ihrer Behinderung häufig Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung ihres Kindes. Die Unterstützung von Müttern und Vätern mit Behinderung ist seit dem 1. Januar 2020 als mögliche Assistenzleistungen im SGB IX verankert.

In der Praxis wird häufig zwischen Elternassistenz und begleiteter Elternschaft unterschieden:

Elternassistenz / Begleitassistenz
erhalten Familien  in denen Eltern mit einer Körperbehinderung die Betreuung ihres Kindes zwar selbst planen und steuern, diese aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigung allerdings nur mit Unterstützung umsetzen können. 

Begleitete Elternschaft
ist für Familien, in denen Eltern mit einer geistigen Behinderung Unterstützung brauchen, um die Grundbedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen und diesen nachzukommen. Dabei geht es um z.B. um Wissensvermittlung, Erproben und Einüben von Alltagssituationen. 

Wie erhalte ich diese Leistung?
Leistungen der Eingliederungshilfe können beim Sozialamt beantragt werden, entweder durch die Eltern mit Beeinträchtigung selbst oder deren gesetzliche Vertretung.

In den Landkreisen sind die Landratsämter zuständig.

Hinweis
Die Servicestelle der Lebenshilfe Dresden berät Sie gern.
Die Lebenshilfe Dresden hat verschiedene Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.
Wir bieten Elternassistenz an und erbringen weitere Hilfen aus einer Hand.

Beratung und erste Anlaufstelle

Frau B. Schubert
Servicestelle
Josephinenstr. 31
01069 Dresden
Servicestelle@Lebenshilfe-Dresden.de

Öffnungszeiten 

Montag 8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 14.00 Uhr

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