02. Mär 2021
Das Grundstück befindet sich innerhalb eines archäologischen Relevanzbereiches. Deshalb mussten vor Beginn der Erschließungs- und Bauarbeiten archäologische Untersuchungen stattfinden. Beim sog. Geländeschurf wurde die obere Bodenschicht bis auf archäologisch relevantes Niveau abgetragen. Gefunden wurde nichts. Also kann der Bau beginnen.