E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?
Geschaeftsstelle@Lebenshilfe-Dresden.de

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
0351 32027740

Mobilitätszuschuss für Menschen mit Behinderung – Änderungen 2023

Vorlesen

13. Dez 2022

Mobilitätszuschuss für Menschen mit Behinderung – Änderungen 2023
Mobilitätszuschuss für Menschen mit Behinderung – Änderungen 2023

Die Förderrichtlinie Mobilität regelt seit Januar 2022, wer einen Zuschuss zur Nutzung eines Fahrdienstes, Taxis oder anderer mobilitätsunterstützender Angebote bekommen kann. Dazu wird jährlich eine Durchführungsbestimmung erlassen. Darin wird u.a. geregelt, wie hoch diese Beträge für den Einzelnen sind. Durch unser Mitwirken konnten für 2023 einige Verbesserungen erreicht werden.

Die Stadt Dresden fördert die Mobilität ihrer schwerbehinderten Bürger/innen. Bis Ende 2021 auf der Grundlage der Schwerbehinderten-Fahrdienst-Richtlinie, seit 1. Januar 2022 auf der Grundlage der neuen Förderrichtlinie Mobilität für Menschen mit Behinderung (FFRL Mobilität MmBehind.)
Diese Richtlinie regelt, wer einen Zuschuss zur Nutzung eines Fahrdienstes, Taxis oder anderer mobilitätsunterstützender Angebote bekommen kann. Dazu wird jährlich eine Durchführungsbestimmung erlassen. Darin wird u.a. geregelt, wie hoch diese Beträge für den Einzelnen sind. Durch unser Mitwirken konnten für 2023 einige Verbesserungen erreicht werden.
So erhöht sich die grundpauschale je Anspruchsberechtigten in Gruppe:

  • 1 von 22,00 auf 29,00 Euro
  • 2 von 17,50 auf 23,00 Euro
  • 3 von 12,00 auf 16,00 Euro

je Monat. Auch verändern sich die Zuschläge wie folgt:

  • Spezialfahrzeug erhöht sich von 20,00 auf 32,00 Euro
  • geringes Einkommen erhöht sich von 12,00 auf 15,00 Euro
  • Ehrenamt erhöht sich von 20,00 auf 40,00 Euro
  • fehlender Zugang ÖPNV erhöht sich von 10,00 auf 15,00 Euro.

Des Weiteren werden die Anspruchsvoraussetzungen auf den Zuschlag Zugang ÖPNV geändert. Ein S-Bahn-Halt in der Umgebung wird nicht mehr berücksichtigt. Der Zuschlag für die fehlende Begleitperson bleibt unverändert bei 11,00 Euro und ist weiterhin ausgeschlossen für Menschen, die in einer stationären Einrichtung oder einer besonderen Wohnform leben.
Sie kennen diese Leistung der Landeshauptstadt Dresden noch nicht? Sie können den Zuschuss beantragen, wenn Sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen besitzen:

  • aG
  • G und B, wenn ein GdB von wenigstens 80 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bescheinigt wurde
  • G, wenn ein GdB von mindestens 70 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge von Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge bescheinigt wurde
  • BI oder TBI oder bei Vorlage eines Bescheides über die Gewährung eines Nachteilsausgleiches für hochgradig Sehbehinderte nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz

Außerdem muss Ihr Hauptwohnsitz in Dresden liegen und darf kein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen sein sowie keine Pauschalhilfe nach § 27 d des Bundesversorgungsgesetzes bezogen werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld des Sozialamtes unter www.dresden.de/mobil-mit-Behinderung oder 0351 4881200. Gern können Sie auch uns ansprechen. …

Text: Annett Hanicke aus KOMPASS 4/22

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. ReadSpeaker, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen